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Eltern in einer Ausnahmesituation

Eltern, die das Nein ihrer Töchter und Söhne akzeptieren, kommen in eine schwierige Situation. Sie stehen für das Verhalten eines anderen Menschen ein, nicht für etwas, das sie selbst verursacht haben, wie z.B. eine Geschwindigkeitsübertretung beim Autofahren.

Das kann die Situation für sie ziemlich brisant machen, da sie schnell in eine Rechfertigungsposition hineinrutschen können. Ihnen wird oft vorgeworfen, dass sie nicht erziehungsfähig sind, wenn sie nicht für den ordnungsgemäßen Schulbesuch ihres Sohnes oder ihrer Tochter sorgen. Es wird nicht gesehen, dass sie durch ihre Haltung ihren Töchtern und Söhnen gegenüber ethisch gebunden sind. Sie respektieren die Sichtweise ihrer Töchter und Söhne und haben sich oft durch deren negative Schulerfahrungen auch eine eigene Meinung gebildet. Hierdurch verbietet es sich dann konsequenterweise, diese jungen Menschen mit Zwang in die Schule zu bringen. Gerade durch diese Entscheidung tragen Eltern eine große Verantwortung, weil sie nicht nur für die Rechte ihrer Töchter und Söhne aktiv eintreten, sondern diese auch in ihrer Bildung begleiten und damit diese Verantwortung nicht an eine Institution abtreten.

Junge Menschen – diejenigen, um die sich alles dreht

In den üblichen Auseinandersetzungen mit Schulen und Behörden bleiben die jungen Menschen selbst in der Regel außen vor. In der Schule wird ihr Nein nicht ernst genommen. Um innerhalb des Systems einen anderen Weg gehen zu dürfen, bleibt in der Regel nur, den jungen Menschen als psychisch oder körperlich krank zu klassifizieren. Wenn Eltern aber das Nein nicht als krankhaft und behandlungsbedürftig betrachten, sondern als eine gesunde Reaktion auf für ihn ungesunde Umstände ansehen, dann sind sie die Ansprechpartner, weil ihre Töchter und Söhne ja noch minderjährig sind. Sicher ist einerseits nicht jeder junge Mensch in der Lage gerade in einer solch angespannten Situation für sich selbst zu sprechen, aber es sind auf der anderen Seite auch für denjenigen, der sich dazu in der Lage fühlt, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten vorgesehen, sich zu äußern.

Kann sich der junge Mensch in den Gesprächen mit Schule, Schulamt und Jugendamt noch persönlich mit einbringen, ist dies vorbei, sobald es vor Gericht geht. Bußgelder werden zumindest bis bei Kindern unter 14 Jahren nur gegenüber den Eltern verhängt und in den Gerichtsprozessen ist eine Teilnahme der jungen Menschen nicht vorgesehen. Geht es vor das Familiengericht, werden die jungen Menschen zwar angehört und bekommen auch einen Verfahrensbeistand. Es ist ihnen aber nicht möglich, diesen selbst zu wählen.

Eines unserer Anliegen ist, den jungen Menschen in diesen Prozessen mehr Gehör zu verschaffen.