Informationen über die betroffenen Familien
Bisher haben wir auf diesen Seiten Familien vorgestellt, die von uns im Rahmen einer Aktion aktuell unterstützt werden oder in der Vergangenheit unterstützt worden sind. Zu einer Aktion rufen wir auf, wenn eine Familie in einem Gerichtsverfahren Unterstützung bei den Kosten (z. B. für Anwalt oder ein Gutachten) benötigt.
Da wir zunehmend Anfragen in Bezug auf Unterstützung bekommen und die Erwähnung aller Familien, die wir unterstützen, den Rahmen dieser Seite (und auch den unseres Rundbriefes) sprengen würde, sehen wir zukünftig davon ab, die Familien hier vorzustellen. In unserem Rundbrief werden wir weiterhin ausgewählte Familien vorstellen, vor allem solche, die hohe finanzielle Aufwendungen haben, aber auch diejenigen, die Erfolge vor Gericht erringen konnten.
Generell lässt sich Folgendes sagen:
Familien, die sich an uns wenden, stehen in sehr unterschiedlichen Situationen.
Nicht wenige wenden sich schon vor dem Schuleintritt ihrer Töchter und Söhne an uns, weil
- sie sich Gedanken über alternative Bildungswege machen und wissen wollen, welche Möglichkeiten es gibt,
- ihre Tochter oder ihr Sohn schon vor der Einschulung sagt, dass er nicht in die Schule gehen will.
Folgende Fragen bewegen diese Familien:
- Ist ein Umzug ins Ausland sinnvoll? Wenn ja, wohin?
- Was passiert, wenn die Familie in Deutschland bleibt? Was kann alles auf die Familie zukommen? Welche Maßnahmen ergreifen die Behörden?
- Wie kann die Familie argumentieren? Wie kann sie mit den verschiedenen Maßnahmen umgehen?
Die meisten Familien aber wenden sich an uns, wenn es Tochter oder Sohn in der Schule nicht gut geht und sie sich weigern, weiter in die Schule zu gehen. Viele davon stehen am Anfang des Weges, aber einige haben auch schon Gerichtsprozesse hinter sich. Zusätzlich zu den obigen Fragen kommen dann noch weitere hinzu:
- Braucht die Familie einen Anwalt? Wenn ja, welchen kann die FSG empfehlen?
- Wie kann die Familie in ihrer speziellen Situation am sinnvollsten reagieren?