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Wer steht hinter der Freilerner-Solidargemeinschaft?

Im Sommer 2012 wurde die Freilerner-Solidargemeinschaft von betroffenen jungen Menschen und  Eltern gegründet, die zum Teil selbst schon in Auseinandersetzungen mit den Behörden standen.

  • Den jungen Menschen war gemeinsam, dass sie sich ohne Schule bilden wollten.

  • Den Eltern war gemeinsam, dass sie ihren Kindern einen Bildungsweg ohne Schule ermöglichen wollten.

Zweck des Vereins

Der Verein unterstützt junge Menschen und ihre Familien und Bezugspersonen, die wegen ihrer Entscheidung, einen selbstbestimmten Bildungsweg zu gehen, in die zur Zeit fast zwangsläufig folgenden Auseinandersetzungen mit Behörden und Gerichten geraten.

Für diese sammeln wir Spenden, vor allem für die nicht geringen Anwaltskosten.

Außerdem geben wir

  • Hinweise auf allgemeine rechtliche Grundlagen und
  • vermitteln ggf. eine weiterführende rechtliche Beratung.

 Weitere Aufgabengebiete sind:

  • Organisation von rechtswissenschaftlich-interdisziplinärer Treffen,

  • Veranstaltung rechtswissenschaftlich-interdisziplinärer Kolloquien und Konferenzen,

  • Erarbeitung von Leitfäden für junge Menschen und ihre Familien, die in Deutschland selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung in die Praxis umsetzen wollen,

  • Vorstellung unserer Arbeit in Vorträgen,

  • Durchführung von Seminaren und Workshops zur Vorbereitung auf Gespräche mit Behörden, Gerichtsverfahren und zum Umgang mit Emotionen.

Unsere Satzung findet ihr hier.

Beweggründe für unsere Arbeit

Um die Schulbesuchspflicht durchzusetzen, können die Behörden verschiedene Maßnahmen ergreifen, die je nach beteiligten Behörden und Personen sehr unterschiedlich ausfallen: 

  • Gegenüber den jungen Menschen (je nach Alter): Zwangsweise (polizeiliche) Zuführung zur Schule, Sozialstunden, Bußgelder, Jugendarrest, Einweisung in psychiatrische Kliniken. 

  • Gegenüber den Eltern: Bußgelder, Zwangsgelder, unter Umständen auch Zwangshaft, Entzug des Sorgerechts.

Viele Familien, die einen Bildungsweg ohne Schule wählen, wandern daher ins benachbarte Ausland ab. Dennoch gibt es trotz aller Maßnahmen immer auch mutige junge Menschen und ihre Familien, die sich den Auseinandersetzungen hier in Deutschland stellen.

Wir gehen davon aus, dass die Schulbesuchspflicht eine unverhältnismäßige und unzulässige Einschränkung verschiedener Grund- und Menschenrechte, und hierbei insbesondere eine Missachtung der Menschenwürde und der Freiheitsrechte junger Menschen, darstellt. Der Staat leugnet diesen Eingriff in die Grundrechte junger Menschen nicht, stellt aber in seinen Begründungen zur Aufrechterhaltung der Schulpflicht immer wieder fest, eine solche Einschränkung sei zulässig, weil  durch die Pflicht, die Schule zu besuchen,

das Recht der jungen Menschen auf Bildung gewahrt werde

UND 

weil ein Schulbesuch für die soziale und persönliche Entwicklung junger Menschen unabdingbar sei.

Die meisten Eltern, die es ihren noch nicht schulpflichtigen Töchtern und Söhnen ermöglichen wollen, sich selbstbestimmt zu bilden,  ziehen aus Deutschland weg, weil sie hier keine Möglichkeit dafür sehen. Gleichzeitig gibt es eine große Anzahl junger Menschen im Schulsystem, die dort unglücklich sind, die durch das System krank gemacht werden, die „Nein zu dieser Form von Bildung sagen – denen die Schule schlicht nicht gerecht wird.

Die Lösungen für Probleme wie Krankheit, Schulangst, Schulfrust, Schulverweigerung, Mobbing etc. werden selten innerhalb der Schule gesucht, sondern bei den betroffenen jungen Menschen und ihren Familien. Die verordneten Maßnahmen sehen vor, den jungen Menschen so schnell wie möglich wieder schulfähig zu machen. Andere Wege werden nur zugelassen, wenn alle bisherigen Maßnahmen erfolglos waren, Nur dann kann auch ein außerschulischer Bildungsweg in Betracht gezogen werden. Diejenigen, denen dieser Weg verordnet wird, sind in der Folge jedoch als Verlierer der Gesellschaft gebrandmarkt.

Ziviler Ungehorsam

Zunehmend gibt es junge Menschen, die klar „NEIN“ zum Schulsystem sagen und die hierbei von ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen ernst genommen und in der Durchsetzung ihres selbstgewählten Bildungsweges unterstützt werden. Die fast zwangsläufig folgenden Auseinandersetzungen werden dabei in Kauf genommen.

Diese Menschen leisten mit ihrem zivilen Ungehorsam wertvolle Arbeit, nicht nur für sich selbst. Auf ihrem unbequemen Weg stehen sie für ein Anliegen ein, welches bisher so von unserer Gesellschaft wenig oder nicht wahrgenommen wird, und ändern auf diese Weise allmählich die Einstellung der Entscheidungsträger innerhalb von Schulbehörden, Jugendämtern und Gerichten.

Unser Hauptanliegen – Worum geht es grundsätzlich?

In Bezug auf die Ziele wird gerade in Freilernerkreisen einiges durcheinander gemischt. Daher gehen wir hier nochmals deutlich auf den eigentlichen Fokus unserer Arbeit ein. Auch wenn wir bisher vorwiegend Freilernerfamilien unterstützen, liegt der Fokus unserer Arbeit nicht darauf, uns für eine andere, alternative, Form von Bildung einzusetzen.

Wir treten dafür ein, dass auch junge Menschen das Recht haben, sich selbstbestimmt zu bilden. Dies verschiebt den Fokus von der Diskussion über die sinnvollsten und womöglich optimalen Bildungsmöglichkeiten hin zum einzelnen jungen Menschen mit seinen Interessen, Bedürfnissen und Wünschen. Wenn wir als Gesellschaft jeden jungen Menschen ernst nehmen und darin unterstützen, seinen eigenen Weg zu finden, dann hat das weitreichende Konsequenzen.

Zuerst bedeutet das, das Nein der jungen Menschen zur Schule ernst zu nehmen. Für die Zukunft ist es erforderlich, gemeinsam mit den Betroffen an kreativen Möglichkeiten zu arbeiten, wie gemeinschaftliche Bildung auch noch in anderer Weise als durch den Schulbesuch umgesetzt werden kann, um auf diese Weise blühende Bildungslandschaften wachsen zu lassen.