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Formen der Unterstützung:

  • Information über die allgemeine rechtliche Situation und die gesetzlichen Grundlage
  • Vermittlung von Anwälten
  • Vorbereitung von Gesprächen
  • Finanzielle Unterstütung. Einen entsprechenden Antrag könnt ihr an den Vorstand unter  vorstand(at)freilerner-solidargemeinschaft.de richten. Bitte lest euch erst folgende Informationen durch!

Wen unterstützen wir?

Wir möchten in erster Linie junge Menschen und Familien unterstützen, die in Bezug auf Schulpflichtverletzungen (und sich daraus ergebenden Fragen zur elterlichen Sorge) in Auseinandersetzungen mit deutschen Behörden und/oder Gerichten stehen (oder dies zu erwarten haben), weil sie (im Sinne des zivilen Ungehorsams) in Deutschland offen eine selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung praktizieren. Die Unterstützung zielt daher vorwiegend auf:

  • Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Menschen, die sich von sich aus für eine selbstorganisierte Bildung entscheiden.
  • Menschen, die bereit sind, für diese Entscheidung gegenüber Behörden und Gerichten einzustehen und diese zumindest in einem gewissen Rahmen offen zu vertreten.
  • Menschen, die sich in einer möglichst frühen Phase – idealerweise vor Beginn der Auseinandersetzungen – mit der Freilerner-Solidargemeinschaft in Verbindung setzen und ihre Vorgehensweise mit dieser absprechen.
  • Menschen, die vor kostenrelevanten Entscheidungen (z. B. Beauftragung eines Anwalts) mit uns Rücksprache halten.

Wann unterstützen wir NICHT?

In folgenden Fällen sind wir in der Regel NICHT zu einer Unterstützung bereit:

  • Wenn eine Bildungsform gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes angestrebt wird.
  • Wenn die Betroffenen die im Grundgesetz festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ablehnen oder die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen, bestreiten oder leugnen.
  • Wenn die Betroffenen versuchen, einer Auseinandersetzung durch Falschaussagen zu entgehen.
  • Wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland sind. (Bei einem Wohnsitzwechsel ist in Abhängigkeit von der individuellen Situation eine Unterstützung möglich.)
  • Wenn versucht wird, in Bezug auf einen gesunden jungen Menschen, eine behördliche Auseinandersetzung bzw. Sanktionen zu vermeiden, indem der junge Mensch als krank dargestellt wird.
  • Wenn die Kontaktaufnahme mit uns erst kurz vor einem anstehenden Gerichtstermin erfolgt und die vorherige Beratung nicht durch die FSG oder von uns empfohlenen BeraterInnen erfolgte. Die Anfragen von Menschen, die im Vorfeld in unseren Augen nicht gut beraten wurden bzw. die sich zu spät an uns wendeten, haben in den letzten Jahren zugenommen. Unser Ziel besteht nicht darin, die Folgen von Fehlberatung abzumildern, sondern darin, Familien auf ihrem Weg der selbstbestimmten Bildung bestmöglich zu unterstützen. Wir beraten nach dem Prinzip „durch sein eigenes Verhalten keinen (weiteren) Schaden herbeiführen“, um Sorgerechtsverfahren und andere Zuspitzungen möglichst zu vermeiden.

Formen alternativer Beschulung, bei denen eine Genehmigung oder Anerkennung als Schule angestrebt wird und Familien, bei denen die Bildung im Rahmen solcher Schulkonzepte stattfindet, erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung durch die Freilerner-Solidargemeinschaft.

In bestimmten Konstellationen, zum Beispiel, wenn sich die Eltern nicht einig sind oder neben dem Nichtschulbesuch weitere Indizien für eine Kindeswohlgefährdung sprechen könnten, raten wir zumindest zur Vorsicht und eine gute vorherige Beratung. Gern bei uns.

Wir sehen es als Zeichen der Solidarität an, wenn Menschen, die wir finanziell unterstützen, Mitglieder der Freilerner-Solidargemeinschaft sind oder werden. Über die Mitgliedschaft könnt ihr euch hier informieren.

Welche Kosten bezuschussen wir?

  • Vorrangig Anwaltskosten.
  • Eventuell Kosten für Gutachten.

Ob wir eine Unterstützung leisten, wird jeweils für den Einzelfall individuell und nicht nach starren Regeln entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Unterstützung und die Höhe der Unterstützung trifft unser Solidarausschuss.

Welche Kosten bezuschussen wir nicht?

  • Buß- und Zwangsgelder.

Erstberatung
Für eine einmalige Erstberatung bei einem Anwalt kann die Unterstützung durch den Solidarfonds relativ schnell geleistet werden.

Eigenanteil
Wir erwarten im Regelfall, dass die Betroffenen einen Eigenanteil selbst tragen. Es ist meist einfach nicht möglich, den vollen Betrag zu gewähren.

Hinweis: Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
Wir erwarten, dass sich Familien mit niedrigem Einkommen möglichst früh um Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe kümmern. Wird diese der Familie gewährt, übernehmen wir in der Regel nur einen Teil der noch zusätzlich entstehenden Kosten.

Unterstützungsantrag frühzeitig stellen
Unser Solidarfonds ist nicht immer gleich voll, daher ist es wichtig, finanzielle Unterstützung möglichst frühzeitig zu beantragen, damit eine Unterstützung auch zugesagt werden kann.

Wichtig: Eine nachträgliche Unterstützung für Aufwendungen, die schon vor einer Kontaktaufnahme und einer Absprache mit der Solidargemeinschaft entstanden sind, ist nur in Ausnahmefällen möglich.