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Antrag auf Unterstützung
Anfrage auf finanzielle Unterstützung bitte per E-Mail an: info(at)freilerner-solidargemeinschaft.de

Wir unterstützen:

  • vorrangig Anwaltskosten
  • eventuell Kosten für Gutachten

Ob wir eine Unterstützung leisten, wird jeweils für den Einzelfall individuell und nicht nach starren Regeln entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Unterstützung und die Höhe der Unterstützung trifft der Solidarausschuss mit sieben Mitgliedern.

Wir unterstützen nicht:

Bußgelder bezahlen wir nicht.

Diesbezüglich verweisen wir auf die  Solidaraktionen des BVNL und bitten, sich wegen einer solchen Aktion an diesen zu wenden (www.bvnl.de).

Erstberatung
Für eine einmalige Erstberatung bei einem Anwalt kann die Unterstützung durch den Solidarfonds relativ schnell geleistet werden.

Eigenanteil
Wir erwarten im Regelfall, dass die Betroffenen einen Eigenanteil selbst tragen. In besonderen Fällen kann auch dieser von der Freilerner-Solidargemeinschaft übernommen werden. Dies sollte dann bei Beantragung von Unterstützung kommuniziert werden.

 Hinweis: Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
Wir erwarten, dass sich Familien mit niedrigem Einkommen möglichst früh um Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe kümmern. Wird der Familie Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gewährt, übernehmen wir in der Regel nur einen Teil der noch zusätzlich entstehenden Kosten.

Unterstützungsantrag frühzeitig stellen
Unser Solidarfonds ist nicht immer gleich voll, daher ist es wichtig, finanzielle Unterstützung möglichst frühzeitig beantragen, damit eine Unterstützung auch zugesagt werden kann.

Wichtig: Eine nachträgliche Unterstützung für Aufwendungen, die schon vor einer Kontaktaufnahme und einer Absprache mit der Solidargemeinschaft entstanden sind, ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Antrag auf Unterstützung
Anfrage auf finanzielle Unterstützung bitte per E-Mail an: vorstand(at)freilerner-solidargemeinschaft.de