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Zweck unserer Unterstützung

Wir möchten in erster Linie junge Menschen und Familien unterstützen, die in Bezug auf Schulpflichtverletzungen (und sich daraus ergebenden Fragen zur elterlichen Sorge) in Auseinandersetzungen mit deutschen Behörden und/oder Gerichten stehen (oder dies zu erwarten haben), weil sie (im Sinne des zivilen Ungehorsams) in Deutschland offen eine selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung praktizieren. Die Unterstützung zielt daher vorwiegend auf:

  • Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Menschen, die sich von sich aus für eine selbstorganisierte Bildung entscheiden.
  • Menschen, die bereit sind, für diese Entscheidung gegenüber Behörden und Gerichten einzustehen und diese zumindest in einem gewissen Rahmen offen zu vertreten.
  • Menschen, die sich in einer möglichst frühen Phase – idealerweise vor Beginn der Auseinandersetzungen – mit der Solidargemeinschaft in Verbindung setzen und ihre Vorgehensweise mit der Solidargemeinschaft absprechen.
  • Menschen, die vor kostenrelevanten Entscheidungen (z.B. Beauftragung eines Anwalts) mit uns Rücksprache halten.

Keine Unterstützung

In folgenden Fällen sind wir in der Regel NICHT zu einer Unterstützung bereit:

  • Wenn eine Bildungsform gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes angestrebt wird.
  • Wenn die Betroffenen die im Grundgesetz festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ablehnen oder die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat ablehnen, bestreiten oder leugnen.
  • Wenn die Betroffenen versuchen, einer Auseinandersetzung durch Falschaussagen zu entgehen.
  • Wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland sind. (Bei einem Wohnsitzwechsel ist in Abhängigkeit von der individuellen Situation eine Unterstützung möglich.)
  • Wenn versucht wird, in Bezug auf einen gesunden jungen Menschen, eine behördliche Auseinandersetzung bzw. Sanktionen zu vermeiden, indem der junge Mensch als krank dargestellt wird.

Formen alternativer Beschulung, bei denen eine Genehmigung oder Anerkennung als Schule angestrebt wird und Familien, bei denen die Bildung im Rahmen solcher Schulkonzepte stattfindet, erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung durch die Freilerner-Solidargemeinschaft.