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Wenn Sie in einem konkreten Fall Unterstützung wünschen, dann melden Sie sich bitte per Briefpost, E-Mail, Telefax oder Telefon. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
Wer wegen Schulpflichtverletzung in Konflikt mit den Behörden gerät, hat oft noch keinerlei Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Ämtern oder Gerichten. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie beängstigen der Schriftverkehr mit Behörden ein drohendes Gerichtsverfahren sein kann. Viele Familien ziehen daher auch entweder den vermeintlich weniger schwierigen Weg der Auswanderung oder den vermeintlich sichereren, sich versteckt in Deutschland aufzuhalten, vor. Unsere Erfahrung ist aber auch, dass das selbstbewusste Entgegenstellen ein Weg zu mehr Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein sein kann.

Formen der Unterstützung

In welcher Form kannst du/könnt ihr Unterstützung von der Freilerner-Solidargemeinschaft erhalten?

  • Durch Information und Beratung
  • Durch Gespräche und Kontakt mit anderen Betroffenen
  • Durch Begleitung bei Behördengesprächen und Gerichtsverhandlungen
  • Durch Vermittlung von Anwälten
  • Durch finanzielle Unterstützung aus dem Solidarfonds
  • Durch Spendenaktionen für Bußgelder und für Anwalts- und Verfahrenskosten

Solidarität und Unterstützung, Information und Beratung
Wir informieren über die allgemeine rechtliche Situation und die gesetzlichen Grundlagen. Wir berichten von den Erfahrungen Betroffener. Wir bieten an, gemeinsam mit den Betroffenen Behördengespräche und Gerichtsverhandlungen vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach Begleitern und Anwälten. Wir sorgen durch Spendensammlungen und Zuschüsse aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwalts- und Gerichtskosten können teilweise (oder je nach Lage des Falles, Situation der Betroffenen und Finanzlage des Vereins in Einzelfällen sogar in voller Höhe) übernommen werden.

Erstberatung bei einem Anwalt
Wenn eine Situation entstanden ist, in der es notwendig erscheint, schnell einen Anwalt zu konsultieren, kann sich die Freilerner-Solidargemeinschaft aus dem unter anderem hierfür angelegten Solidarfonds an den (angemessenen) Kosten für eine Erstberatung beteiligen. Die Gewährung der Unterstützung für eine Erstberatung kann relativ kurzfristig, in der Regel innerhalb von einer Woche, entschieden werden.

Der Solidarfonds
Die Freilerner-Solidargemeinschaft ist noch eine recht junge Einrichtung. Mit Hilfe von Spenden und Mitgliedsbeiträgen haben wir einen „Solidarfonds“ für die schnelle Unterstützung von Betroffenen eingerichtet. Die Ressourcen im Solidarfonds reichen nicht aus, um die Kosten für länger andauernde Verfahren oder sogar mehrere parallel laufende Verfahren abzudecken, z.B. falls sowohl Bußgelder verhängt werden als auch Zwangsgeld angedroht wird und/oder zusätzlich ein familiengerichtliches Verfahren im Hinblick auf das Sorgerecht läuft, für das womöglich auch noch ein privates Gutachten erstellt werden sollte. Hierfür müssen dann gezielte Spendenaktionen genutzt werden, siehe hier auch die aktuellen Aktionen.

Spendenaktionen für Bußgelder
Der Bundesverband „Leben ist Lernen – Bundesverband natürlich Lernen! e.V.“ (BVNL) hat schon mehrfach Solidaritätsaktionen für verhängte Bußgelder durchgeführt. Durch die Überweisung vieler Mini-Solidaritätsbeiträge auf das Konto des jeweiligen Amtes wird das Bußgeld von vielen Menschen gemeinsam getragen. Auf diese Weise wird auch gegenüber den Behörden die Solidarität für die Betroffenen gezeigt. Eine solche Bußgeldaktion braucht etwas Zeit – in der Regel dauert die Abwicklung mehrere Wochen.
Die Freilerner-Solidargemeinschaft weist in ihren Rundmails und bei den Aktionen für die jeweiligen Familien auf die Bußgeldaktionen des BVNL hin.

Spendenaktionen für einzelne Familien
Ist absehbar, dass den Betroffenen eine längerfristige Auseinandersetzung bevorsteht, die mit höheren Anwaltskosten verbunden ist und in deren Verlauf eventuell auch ein Gutachten erstellt werden muss, dann kann die Freilerner-Solidargemeinschaft diese Kosten nicht mehr aus dem Solidarfonds tragen. Dafür werden eigene Aktionen für die Betroffenen eingerichtet.
Auf diese Aktionen wird jeweils in den unregelmäßig erscheinenden Rundmails hingewiesen, sie werden auch auf unserer Webseite veröffentlicht. Dafür müssen die Betroffenen eine kurze Beschreibung ihrer Situation formulieren, die wir für die Rundmails und unsere Webseite nutzen können. Hierzu sind ein regelmäßiger Kontakt und eine enge Zusammenarbeit mit der Freilerner-Solidargemeinschaft notwendig. Sämtliche neuen Entwicklungen im Verfahren sollten uns mitgeteilt werden, so dass wir immer über die aktuelle Situation informiert sind und die Aktionsaufrufe regelmäßig aktualisieren und dann auch wieder in unseren Rundmails darauf hinweisen können. Eine solche Spendenaktion zieht sich in der Regel über längere Zeit hin.

Bearbeitungszeit von Anträgen, Laufzeit von Aktionen
Für kleinere Beträge, wie z.B. für eine Erstberatung, kann die Unterstützung relativ schnell aus dem Solidarfonds geleistet werden. Um eine Spendenaktion einzurichten und durchzuführen, sind in der Regel mehrere Wochen notwendig. Für höhere Summen, wie z.B. für eine umfangreiche anwaltliche Beschwerde oder für ein Gutachten (beides kann mehrere Tausend Euro kosten), kann es mehrere Monate dauern, bis Spendengelder in größerem Umfang eingehen und wir wissen, ob die notwendige Summe erreicht wird. Wir bitten daher die Betroffenen, sich möglichst frühzeitig an uns zu wenden und uns unbedingt über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Wir erwarten im Regelfall, dass die Betroffenen einen Eigenanteil selbst tragen. In besonderen Fällen kann auch dieser von der Freilerner-Solidargemeinschaft übernommen werden. Über die Höhe der Unterstützung entscheidet jeweils der Solidarausschuss.

Unterstützungsantrag
Es ist sinnvoll und wichtig, sich möglichst früh mit uns in Verbindung zu setzen, aber spätestens wenn ein Anhörungsbogen für ein Bußgeld eingeht oder das Jugendamt eingeschaltet wird. Natürlich unterstützen wir Betroffene, bei denen die Angelegenheit schon weiter fortgeschritten ist, aber erfahrungsgemäß lassen sich brenzlige Situationen wie z.B. ein Sorgerechtsentzug vermeiden, wenn mit Bedacht und Ruhe an die Sache herangegangen wird. Auch im Hinblick auf Bußgelder und Zwangsgelder ist eine frühzeitige Information und eine rechtzeitige Reaktion entscheidend, versäumte Fristen können in der Regel nicht mehr „geheilt“ werden, d.h. man kann sich dann rechtlich nicht mehr gegen das Bußgeld oder Zwangsgeld wehren.
Gemeinsam können wir die Situation besprechen und, falls notwendig, Rechtsanwälte vermitteln.

Folgende Informationen brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:

  • Kontaktinformationen: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Schilderung deiner/eurer Situation: Was ist bisher vorgefallen? Seit wann gehst du / geht dein Kind nicht mehr in die Schule? Wurden bisher Maßnahmen durchgeführt, wenn ja welche? Gab es Gespräche mit Schul- und/oder Jugendbehörden? Gab es Bußgeldbescheid/e oder Zwangsgeldbescheid/e? Wurde das Familiengericht eingeschaltet? Gab es sozialpädagogische Maßnahmen? Gab es psychiatrische Maßnahmen?
  • Nachweis der Kosten: Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten (Kostenvoranschlag), Höhe der Buß- oder Zwangsgelder?
  • Informationen zum bisherigen Verfahren: Kopien von Bußgeldbescheiden, Zwangsgeldbescheiden, Ladungen zu Verhandlungen, Anhörungen, Urteilen und des Schriftverkehrs mit Behörden, etc.
  • Es ist wichtig, dass der Antrag möglichst früh vor einer zu erwartenden Verhandlung oder Rechtsanwaltsberatung gestellt wird, da wir eine gewisse Zeit brauchen, um den Antrag zu bearbeiten und Spendenaktionen durchzuführen.

Datenschutz: Wir versichern euch, dass wir eure Unterlagen nicht an andere weitergeben und diese ausschließlich zum Zwecke der Beratung dienen.

Wichtig – Notfallhilfe: Wir sind gerne bereit, Notfallhilfe auch am Wochenende oder an Feiertagen zu leisten, wenn die Situation wirklich brenzlig ist. ABER wir bitten um Verständnis, dass wir nicht aktiv werden können, wenn ihr uns eure Bitte auf Hilfe zum Schreiben von Briefen, Anträgen, Einsprüchen, etc erst einen Tag vor dem Abgabetermin zuschickt. Wir bitten hier, um rechtzeitige Information.